Ihre Kurzzeitkennzeichen Versicherung von der Spartarif
Mit der Kurzzeitkennzeichen Versicherung aus dem Angebot der Spartarif schlagen Sie mehrere Fliegen mit einer Klappe. Sie zahlen attraktive Preise, können Laufzeit sowie Fahrzeugart frei bestimmen und erhalten die Versicherungsbestätigung für die Kurzzeitkennzeichen ganz bequem per E-Mail. Zögern Sie nicht und entdecken Sie die Vorteile der Spartarif!
Informationen zur Kurzzeitkennzeichen Versicherung
Die Kurzzeitkennzeichen Versicherung ist eine reine Haftpflichtversicherung, die im Prinzip wie gewöhnliche Kfz-Versicherungen funktioniert. Das heißt: Die Mindestdeckungssummen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und Sie müssen im Falle eines Unfalls keine Selbstbeteiligung zahlen. Außerdem kann die Bestellung dank eVB-Nummern-System vollkommen elektronisch abgewickelt werden. Das spart Zeit und Geld – die Planung von Überführungs-, Probe- oder Testfahrten kann deutlich entspannter und spontaner vonstattengehen.
Die elektronische Versicherungsbestätigung der Kurzzeitkennzeichen Versicherung besteht aus insgesamt sieben Zeichen. Enthalten können sowohl Nummern als auch Buchstaben sein. Sie ist einzigartig und wird mitsamt Ihrer Daten in einem Online-Register gespeichert, auf das auch die Zulassungsstellen Zugriff haben. So können die Mitarbeiter prüfen, ob die Zulassungsunterlagen für die Kurzkennzeichen mit den Daten der Kurzzeitkennzeichen Versicherung übereinstimmen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Nutzen Sie unsere komfortable Auswahlbox um sich Ihre individuelle Kurzzeitkennzeichen Versicherung zusammenzustellen. Profitieren Sie von unseren dauerhaft niedrigen Preisen, direkten und sicheren Zahlungssystemen und dem schnellen Versand. Keine Zeit mehr verlieren – mit der Spartarif.
Auslandsreisen mit dem Kurzzeitkennzeichen
Da die Deckungssummen der Kurzzeitkennzeichen Versicherungen gesetzlich geregelt sind, sind prinzipiell auch Auslandsreisen in viele Länder möglich. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass längst nicht alle ausländischen Behörden tolerant gegenüber der Nummernschilder sind. In der Vergangenheit kam es des Öfteren zur Forderung von Bußgeldern oder gar zur Beschlagnahmung von Kraftfahrzeugen, obwohl die Kurzzeitkennzeichen Versicherung aktiv und gültig war. Deshalb empfehlen wir Ihnen, bei Auslandsüberführungen auf das sogenannte Ausfuhrkennzeichen zurückzugreifen.
Sollten Sie zu diesem Punkt oder generell zum Thema Kurzzeitkennzeichen Versicherung Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Unsere Experten stehen Ihnen unter der Rufnummer 01805/77 27 82* oder über das Kontaktformular zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie individuell.
Die Kurzzeitkennzeichen Versicherung ab 2015
Unsere Kurzzeitkennzeichen Versicherungen sind von den Änderungen der Kurzzeitkennzeichen ab April 2015 nicht betroffen. Sie erhalten weiterhin eine eVB Nummer, die Sie für die Zulassung verwenden können. Beachten Sie lediglich die veränderten Anforderungen der Zulassung, über die wir über die wir Sie an dieser Stelle informieren.