Im Gegensatz zur Kurzzeitkennzeichen Versicherung gibt es bei der Ausfuhrversicherung einige Besonderheiten zu beachten. Sowohl bei der Bestellung in unserem Shop als auch bei der Zulassung. Wir zeigen Ihnen, wie es funktioniert.
Sie können die Ausfuhrversicherung ganz normal in unserem Online-Shop bestellen. Leider ist es gesetzlich im Moment nicht erlaubt, für die Versicherung eVB-Nummern herauszugeben. Das heißt, die Versicherungsdoppelkarten erreichen Sie auf dem Postweg. Im Preis enthalten ist ebenfalls eine grüne Versicherungskarte, mit der Sie die Ausfuhrversicherung im Ausland nachweisen können.
Wenn es schnell gehen muss, stellen wir Ihnen neben dem normalen Einschreiben auch weitere Versandarten zur Verfügung. Mit der Express-Variante erreichen Sie die Dokumente bereits am darauffolgenden Werktag. Auch eine Zustellung am Wochenende ist kein Problem. Wir können Sie aber beruhigen: Die Post holt die Ausfuhrversicherungen mehrmals täglich bei uns ab, sodass auch der Standardversand sehr schnell vonstattengeht.
Die Zulassung eines Ausfuhrkennzeichens mit der Ausfuhrversicherung ist etwas komplizierter als das Pendant für die inländische Überführung. Sie lassen nämlich nicht bloß ein Kennzeichen, sondern ein Auto zu. Das bedeutet, dass Sie sowohl die Zulassungsbescheinigungen als auch eine Stilllegebescheinigung vorlegen müssen. Im Zweifelsfalle wird das Auto von der zuständigen Behörde dann gesichtet, um einen unrechtmäßigen Export im Vorfeld auszuschließen und die Fahrgestellnummern zu überprüfen.
Eine weitere Besonderheit ist die Kfz-Steuer beim Autoexport via Ausfuhrversicherung. Die muss nämlich bezahlt werden – in monatlichen Schritten. Auch wenn Sie nur 9 oder 15 Tage unterwegs sind, zahlen Sie volle 30 Tage Kfz-Steuer. Da führt kein Weg dran vorbei. Das liegt an den hohen Nutzungszeiten, die Ihnen bei der Ausfuhrversicherung zur Wahl gestellt werden. Auf Wunsch kann das Ausfuhrkennzeichen nämlich bis zu 12 Monate lang gültig sein.
Prinzipiell machen Unternehmen bei der Ausfuhr nichts anderes. Es wird lediglich ein Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung bei der Zulassungsstelle gefordert. Gleiches gilt für Vereine, nur dass diese einen Vereinsregisterauszug benötigen.
Für Käufer aus nichteuropäischen Staaten ergibt sich übrigens ein besonderer Vorteil: Wer nachweisen kann, dass das Auto die EU verlassen hat, erhält die beim Kauf geleistete Mehrwertsteuer zurück. Dieses Vorhaben sollte dann jedoch vorab mit dem Autohändler abgesprochen werden.