Die grüne Versicherungskarte, kurz Grüne Karte genannt, ist der internationale Versicherungsnachweis für Ihre Haftpflichtversicherung. Auf der grünen Karte sind alle Länder notiert, in welchen der Versicherungsschutz abgedeckt ist. Das ist sowohl für Sie als auch für etwaige Unfallgegner wichtig, da Schäden im Straßenverkehr schnell in die Hundertausende gehen können.
Prinzipiell nicht. Jedoch erleichtert sie die Schadensabwicklung im Falle eines Unfalls allgemein und ist - wie bereits beschrieben - der offizielle Nachweis. Deshalb sollten Sie nie ohne die grüne Versicherungskarte oder eine Kopie im Ausland unterwegs sein.
Auf der Karte sind alle Länder vermerkt, in denen der Versicherer die Deckung übernimmt. Taucht ein Land nicht darauf auf oder ist durchgestrichen, ist für das Land keine Haftpflichtversicherung verfügbar. In diesem Falle haben Sie allerdings die Möglichkeit, an der Grenze des jeweiligen Landes eine alternative Versicherung zu erwerben.
Haben Sie eine gewöhnliche Versicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen, erhalten Sie die Grüne Karte auf Anfrage bei Ihrem Versicherer. Geht es indes um eine Kurzzeitkennzeichen Versicherung, erhalten Sie den Versicherungsnachweis selbstverständlich gegen einen geringen Aufpreis von uns. Dabei erhöhen sich übrigens nicht die Wartezeiten. Denn sofern Sie Kartonpapier und einen Farbdrucker zuhause haben, können Sie sich die grüne Versicherungskarte auch ganz einfach selber ausdrucken - ja, das ist auch gültig und wird anerkannt.
Im Falle der Ausfuhrkennzeichen Versicherung erhalten Sie die Grüne Karte standardmäßig per Post zu Ihren Unterlagen.
Übrigens: Wenn Sie die grüne Versicherungskarte für ein Kurzzeitkennzeichen brauchen und keinen Farbdrucker zuhause haben, ist das überhaupt kein Problem. Wir senden Ihnen die eVB-Nummer per E-Mail und die grüne Karte per Post. So können Sie die Zulassung des Kurzzeitkennzeichens bereits vornehmen, während die grüne Karte auf dem Weg zu Ihnen ist.
Die grüne Versicherungskarte wurde aus einem einfachen Grund eingeführt. Bis 1965 war es nämlich nicht so einfach, mit dem eigenen Auto in ein anderes Land zu reisen. Jeder Staat hat seine eigenen Vorgaben, was die Versicherungspflichten von Kraftfahrzeugen angehen. Das heißt, es war längst nicht selbstverständlich, dass die eigene Haftpflichtversicherung den Ansprüchen des anderen Landes gerecht wird.
Aus diesem Grund musste jeder erst einen Versicherungsnachweis für das Zielland bei seiner Versicherung besorgen. Das war umständlich, sodass man im erwähnten Jahr die Einführung eines internationalen Versicherungsscheins beschloss. Und damit den jeder sofort erkennt, hat man ihn grün gemacht.
Die grüne Versicherungskarte hat im Übrigen einen weiteren Vorteil: Auf der Rückseite befinden sich die Telefonnummern der Schadensbüros der einzelnen Länder. Diese können Sie bei einem Unfall kontaktieren, damit man Ihnen hilft.