Das Überführungskennzeichen ist die relativ unbekannte und bei Kennern ungemein beliebte Möglichkeit, sein Fahrzeug ohne gültige Zulassung und ohne gültigen TÜV von einem Ort zum anderen zu bringen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn man mit der zuhause aufgebauten Rennmaschine zum Tuningtreffen will. Oder dann, wenn man mit dem Vorsatz ein Auto zu kaufen in eine andere Stadt fährt. Und besagtes Fahrzeug direkt mitnehmen möchte. Wir zeigen, wie das alles funktioniert.
Hier liegt eigentlich schon der große Vorteil des Überführungskennzeichens. Denn die Voraussetzungen sind gleich Null. Zumindest, wenn Sie unseren Service nutzen. Denn alles was Sie für die Zulassung eines Überführungskennzeichens benötigen sind ein gültiger Personalausweis (alternativ ein Reisepass mit Meldebestätigung) und die achtstellige eVB-Nummer, die sozusagen als Beweis für eine Haftpflichtversicherung dient.
Auf dem Bildschirm der Zuständigen der Zulassungsbehörde erscheinen nach Überprüfung der eVB-Nummer Angaben über Sie und die Dauer Ihrer Versicherung. Das Überführungskennzeichen wird nun genau so lange ausgestellt, wie die Versicherung gilt. Mindestens einen Tag, maximal fünf Tage. Wer möchte, kann bei uns auch für drei Tage bestellen.
Zusammen mit dem Überführungskennzeichen bekommen Sie einen roten Fahrzeugschein ausgehändigt. Sieht aus wie eine ganz normale Zulassung, nur dass er rot ist und selber ausgefüllt werden muss. Denn woher sollen Sie zu Beginn Ihres Einkaufs wissen, welches Auto letztendlich mit nach Hause soll? Sie füllen den Schein dann bei Bedarf aus und leisten eine Unterschrift. Ab dem Zeitpunkt ist das Überführungskennzeichen an ein Auto gebunden und darf nicht mehr anderweitig verwendet werden.
Die Kosten für diesen Vorgang halten sich in engen Grenzen. Mit einer Versicherung bei uns beginnen Sie schon mal äußerst günstig. Weiterhin verlangt die Zulassungsstelle eine Gebühr von etwa 13,- Euro. Für die Schilderprägung werden auch nochmal ungefähr 16,- Euro fällig. Restliche Kosten entstehen dann nur noch bei Ihrem Autokauf - darauf haben wir jedoch keinen Einfluss. Wir wünschen Ihnen dennoch alles Gute!
Ja, Sie können mit dem Überführungskennzeichen auch ins Ausland. Ob das jedoch so eine gute Idee ist, bleibt zweifelhaft. Denn nicht selten akzeptieren ausländische Behörden das Kennzeichen nicht und machen Ihnen Probleme. Im schlimmsten Falle berappt man Ihnen viel Geld und unter Umständen einen großen Teil Ihrer Zeit, weil Sie mit einem nicht zugelassenen Auto unterwegs sind. Im besten Falle – wie in vielen europäischen Ländern – ignoriert man das Kennzeichen und lässt Sie gewähren. Wie das aber wann und wo ist, lässt sich kaum sagen. Die Gesetzgebungen in den einzelnen Ländern können sich jederzeit ändern.
In jedem Falle sollten Sie bei der Ausfuhr mit dem Überführungskennzeichen aber eine grüne Versicherungskarte bei sich führen. Auf der steht drauf, dass Ihre Haftpflichtversicherung für die meisten Länder gilt. Ist ein Land durchgestrichen, muss man sich vor Ort eine andere Versicherung erwerben.