Alle Informationen zum Zollkennzeichen

Das Zollkennzeichen und das Ausfuhrkennzeichen haben nur einen Unterschied: Den Namen. Tatsächlich handelt es sich bei beiden Nummernschildern um ein und dasselbe Produkt. Der Begriff "Zollkennzeichen" ist nur geläufig, weil das Kennzeichen früher einmal so hieß.

Sinn und Nutzen des Zollkennzeichens

Das Zollkennzeichen wird immer dann genutzt, wenn ein Autohändler oder eine Privatperson ein Fahrzeug ins Ausland bringen möchte. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Autos, LKWs oder Anhänger verkauft werden sollen. Beliebte Exportziele sind beispielsweise Polen, Litauen, Tschechien oder gar Afrika.

Damit der Export mit dem Zollkennzeichen auch unproblematisch gelingt, werden die Nummernschilder mit großzügigeren Nutzungszeiträumen ausgestattet. Es kann bis zu maximal einem Jahr genutzt werden. Dafür wird aber auch die für das Fahrzeug gewöhnliche Kfz-Steuer verlangt. Immer für einen ganzen Monat, auch wenn das Kennzeichen nur 15 Tage genutzt wird.

Damit nun niemand auf die Idee kommt, mit dem Zollkennzeichen ein geklautes Auto aus dem Land zu schaffen, ist es bereits bei der Zulassung an das jeweilige Fahrzeug gebunden. Und das muss - genau wie sein Besitzer oder ein Bevollmächtigter - höchstpersönlich bei der Zulassungsstelle erscheinen. Unter Umständen kann es nämlich passieren, dass die Behördenmitarbeiter eine Sichtprüfung durchführen möchten. Dabei wird dann das Fahrzeug sowie dessen Fahrgestellnummer unter die Lupe genommen und mit den ebenfalls benötigten Zulassungsunterlagen verglichen. Stimmt etwas nicht, gibt es kein Zollkennzeichen. Geht alles in Ordnung, darf die Reise in das Zielland losgehen.

Mit dem Zollkennzeichen in jedes Land?

Prinzipiell können Sie mit dem Zollkennzeichen fahren, wo auch immer Sie wollen. Dabei sollten Sie lediglich die Versicherung im Auge behalten. Nicht unbedingt jedes Land erlaubt den Versicherungsschutz deutscher Versicherer. Unter Umständen verlangt man von Ihnen, an der Grenze eine weitere Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Auch sollten Sie immer damit rechnen, im Ausland auf Menschen zu treffen, die kein Deutsch oder Englisch sprechen. Der gewöhnliche Zulassungsschein ist damit hinfällig und wirft allerhöchstens Fragen auf. Für diesen Fall lohnt es sich, ein paar Euro in einen sogenannten internationalen Zulassungsschein zu stecken. Der ist in mehreren Sprachen vorhanden und wird prinzipiell von jedem Polizisten oder Zollbeamten akzeptiert.

Was hat es mit der Mehrwertsteuer auf sich?

Als Sie Ihr Fahrzeug gekauft haben, haben Sie als Privatperson 19 Prozent mehr bezahlt. Das liegt an der Umsatzsteuer, die gemeinhin als Mehrwertsteuer bezeichnet wird. Die gibt es in dieser Form nur im Europäischen Raum - andere Länder haben entweder andere Einnahmequellen oder zumindest andere Prozentsätze. Bringen Sie ein in Deutschland gekauftes Fahrzeug also via Zollkennzeichen in ein anderes Land, haben Sie als Käufer die Möglichkeit, sich die Mehrwertsteuer wiederzuholen. Das funktioniert mit einem Formular und einer Beglaubigung des letzten Grenzers. Nur so kann schließlich bewiesen werden, dass das Auto tatsächlich mitsamt dem Zollkennzeichen weg ist. Das heißt aber auch, dass die Wiedereinfuhr schwierig werden kann. Denn dann müsste das Fahrzeug neu überprüft und angemeldet werden.

Achtung: Die Mehrwertsteuer kann beim Export nur dann angefordert werden, wenn sie beim Kauf des Fahrzeugs ausgewiesen wurde. Das heißt: Kaufen Sie das Auto von Privat oder von einem Kleinunternehmer, können Sie sich die Mehrwertsteuer nicht erstatten lassen.